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Mitnahme der Rufnummer – Tücken kennen und vermeiden

Geschrieben von Municall Team | 01.04.2017 10:17:00

Die Mobilfunkprovider stehen bei einem Anbieterwechsel ihrer Kunden vor einigen Herausforderungen. Eine davon ist die Rufnummernmitnahme. Jedes Jahr wechseln zahlreiche Unternehmenskunden ihren Anbieter mit der Option, ihre bisher genutzte Rufnummer weiterhin zu behalten. Damit die Mitnahme der Rufnummer reibungslos erfolgt, sind genaue Vorbereitungen erforderlich.

  

Laut Telekommunikationsgesetz (§46), hat jeder Kunde das Recht auf die Mitnahme seiner Rufnummer. Dieses Gesetz gilt allerdings nur, wenn es sich um einen Wechsel zwischen zwei verschiedenen Anbietern handelt. Die Rufnummer lässt sich dann vorzeitig oder zum Laufzeitende portieren. Dazu ist der Altanbieter verpflichtet, die Rufnummer freizugeben und die Abwicklung des Umzuges zu ermöglichen. Selbst nach Ablauf des Vertrages besteht die Möglichkeit, die Rufnummer zu portieren.

Portierung – alles andere als einfach

Für Unternehmen und Geschäftskunden ist es ein Muss, dass ihre Rufnummern unverändert bleiben. Die Gründe liegen auf der Hand: Fast alle Geschäftspartner und Kunden kennen die Rufnummer. Zudem müssten Visitenkarten, Prospekte und viele Einträge in Datenbanken, Internetseiten sowie Medienkanälen angepasst werden – ein Aufwand, der mit viel Zeit und Geld verbunden ist. Daher kommt ein Wechsel der Rufnummer nicht in Frage.

Um die Rufnummer weiterhin nutzen zu können, muss der Kunde im Vorfeld einige Voraussetzungen schaffen. So ist für einen Umzug des Mobilfunkanschlusses, ein so genanntes Opt-In durch den Altanbieter zu setzen. Das erfolgt durch die Mitteilung des Kunden an den neuen Vertragspartner, dass er eine Rufnummernmitnahme wünscht.

Besonders knifflig wird die Mitnahme, wenn es um eine Vielzahl von Rufnummern geht. Hier ist es vorteilhaft, wenn Kunden eine vorgefertigte oder selbsterstellte Excel-Liste mit allen notwendigen Daten mitschicken. Solche Daten sind beispielsweise:

  • Kundenname
  • Kundennummer
  • Rufnummer
  • Kündigungstermin (Altanbieter)
  • Wunschtermin für die Rufnummernmitnahme
  • Zusätzlich können auch Mitarbeiter, Kostenstellen oder Niederlassungen aufgeführt werden (Anbieterabhängig)

Die kleinste Abweichung in einer der Angaben erschwert die Portierung und macht eine Mitnahme kompliziert und aufwendig.

Schwieriger ist es, wenn der Kunde während der Laufzeit beim Altanbieter umfirmiert hat. Dann muss der neue Anbieter beim Vorgänger den genauen Kundennamen anfordern, um hier eine positive Rückmeldung zu erhalten.

Der goldene Weg für eine Portierung

Es gibt verschiedene Arten der Rufnummernmitnahme. Zum einen handelt es sich dabei um die vorzeitige Portierung zum Vertragsende. Zum anderen besteht die Möglichkeit, auch nach Vertragsende die Rufnummer zu portieren. Letzteres wird jedoch seltener in Anspruch genommen und ist zudem durchaus komplex.

Der erste Schritt ist immer, den alten Anbieter zu kündigen. Bestehen Sie auf eine Kündigungsbestätigung. Denn der neue Anbieter verlangt diese zusammen mit dem Portierungsauftrag.

Vorzeitige Portierung

Mobilfunkkunden können seit dem Jahr 2012 die Rufnummer während der Laufzeit transferieren und müssen nicht mehr warten, bis der Vertrag ausläuft. Der Umzug beansprucht etwa 7 Arbeitstage und die Kosten für den Altvertrag sind weiterhin zu tragen.

Einige Anbieter gewähren hier entweder eine Grundgebührenbefreiung von bis zu sechs Monaten oder Ablösebudgets. Damit lassen sich die weiterführenden Kosten zumeist abfangen.

Rufnummernumzug zum Vertragsende

Der aktuelle Vertrag läuft bis zur vertraglich vereinbarten Laufzeit. Zu Vertragsbeginn des neuen Anschlusses wird die Rufnummer portiert. Das Vorgehen muss nahtlos funktionieren, denn die lückenlose Erreichbarkeit für Geschäftskunden ist besonders wichtig.

Portierung nach Vertragsende

Dieser Fall sollte zwar nicht eintreffen, passiert jedoch immer wieder. In diesem Fall, muss der alte Anbieter die Portierungsanfrage spätestens bis zum 90. Tag (Karenzzeit) nach Beendigung des alten Vertrags erhalten. Die Anfrage erfolgt vom neuen Anbieter. Wird dieser Termin versäumt, kann die Nummer durchaus wieder einem neuen Kunden zugeteilt werden. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam ist. Das Datum der Kündigungserklärung spielt dafür keine Rolle.

Die Mitnahme einer Rufnummer zu einem anderen Anbieter verursacht grundsätzlich Kosten. Erfahrungsgemäß berechnen die Anbieter für die Übertragung der Telefonnummer Beträge bis zu 30,00 €. Hier gibt es in den meisten Fällen eine Gutschrift durch den Neuanbieter, die stets aber vorab vereinbart werden muss.

Fazit

Bei der Portierung kommt es auf Kleinigkeiten an. Die Daten beim alten und neuen Anbieter müssen vollkommen identisch sein. Hier kann bereits ein falsches Leerzeichen, ein Schreibfehler oder eine unterschiedliche Schreibweise wie Strasse, Straße oder Str. zur Ablehnung führen. Auch die alte Kundennummer anzugeben, ist ein entscheidender Vorteil. Dennoch kann es aus den verschiedensten Gründen zu einer Ablehnung kommen.

Wir unterstützen unsere Kunden bei diesem schwierigen Prozess und garantieren für einen reibungslosen Ablauf. Als unabhängiger Anbieter kommunizieren wir mit beiden Seiten – mit dem neuen und dem alten Anbieter. Sollte Sie dennoch ein Problem belasten, sind wir für eine schnelle und kompetente Lösung für Sie jederzeit der richtige Ansprechpartner.

Wir finden für Sie den passenden Netzbetreiber mit dem für Ihren individuellen Fall besten Angebot. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns:  Tel. +49 (0)89 20 604 15-61 oder E-Mail anfrage@municall.de.

Raoul Erdem
Kundenmanager

 

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