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Neue EU-Roaming-Regulierung – was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Geschrieben von Municall Team | 17.07.2017 07:33:15

Zukünftig fallen keine Zusatzkosten mehr für die Handy-Nutzung im EU-Ausland an. Dennoch gibt es nach wie vor bestimmte Kostenfallen für Mobilfunkkunden.

Der Aufschlag fürs Telefonieren, Simsen und Surfen innerhalb der Europäischen Union gehört seit dem 15. Juni 2017 endlich der Vergangenheit an. „Roam like at home“ ist das Motto. Durch die Abschaffung der Roaming-Gebühren fallen keine weiteren Kosten mehr an. Stattdessen zahlen Sie den gleichen Preis wie im Heimatland.

Die Abschaffung der Roaming-Gebühren gilt flächendeckend für alle 28 EU-Länder. Nicht alle Länder des europäischen Wirtschaftsraumes gehören auch zur EU, daher haben einige Mobilfunkanbieter ihre Roaming-Gebühren ebenfalls für ausgewählte Nicht-EU-Länder abgeschafft und in den EU-Tarif einbezogen. Dazu gehören die Schweiz, Türkei, Azoren, Ceuta, Französisch Guyana, Gibraltar, Guadeloupe, Kanarische Inseln, Liechtenstein und Madeira. Informieren Sie sich sicherheitshalber bei Ihrem Mobilfunkanbieter, da diese Länder je nach Anbieter variieren.

Netzprovider haben vorgesorgt

Während Mobilfunkkunden von den weggefallenen Roaming-Gebühren profitieren, stellt es die Provider vor schwierige Herausforderungen. Mit der neuen Roaming-Regulierung brechen wichtige Einnahmequellen weg. Die drei großen Anbieter Telekom, Vodafone und Telefonica O2 haben daher die neue Verordnung schon vor einiger Zeit in ihre Tarife übernommen. Viele Neukunden konnten demnach schon vor Inkrafttreten der Verordnung ohne Extrakosten im EU-Ausland ihr Handy (nahezu) uneingeschränkt nutzen.

Kleine Einschränkungen in der Nutzung

Um zu unterbinden, dass ein Nutzer einen Vertrag im Ausland kauft und im Heimatland dauerhaft nutzt, ist es den Mobilfunkbetreibern freigestellt, ob Sie unter gewissen Voraussetzungen zusätzliche Gebühren erheben. Diese Gebühren dürfen beispielsweise in Kraft treten, wenn der Kunde sich innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten davon länger als zwei Monate im Ausland aufhält.

Die Nutzung im EU-Ausland richtet sich nach den Netzanbietern und dem Vertrag im Heimatland. Je nach Konditionen im Inland bleibt das Telefonieren und der SMS- schreiben identisch. Unterschiede gibt es aber beim Datenvolumen zwischen den Netzbetreibern. Die verschiedenen Anbieter informieren die Kunden vorab, wie viel Datenvolumen im EU-Ausland aufschlagsfrei genutzt werden darf.

Eine weitere Einschränkung ist die sogenannte „Wifi-Calling-Option“. Über WLAN telefonieren Kunden immer zum Inlandstarif. Dadurch können Kosten verursacht werden, die es bei einem klassischen Handytelefonat nicht gäbe. Ein Anruf über WLAN bedeutet, dass der Kunde zu den gleichen Konditionen wie im Inland telefoniert. Verbindungen von Deutschland in ein jeweiliges EU-Land sind mit Kosten verbunden. Diese Kosten fallen auch dann an, wenn man sich gerade in Italien befindet und einen Tisch im Restaurant reserviert. Hier wäre die Verbindung über das Mobilfunknetz durch die enthaltende Allnet-Flat kostenlos. Telekom und o2 rechnen die Telefonate über WLAN zum innerdeutschen Tarif ab. Vodafone hat die Option für das Ausland gesperrt.

Was kostet und was nicht?

Durch die Umstellung können Kunden ihren Tarif nun sowohl national als auch europaweit nutzen – jedoch nur mit gewissen Einschränkungen, die dringend beachtet werden müssen.

Kostenlos sind Gespräche vom EU-Aufenthaltsland nach Deutschland und die Internet-Nutzung im EU-Aufenthaltsland. Je nach Anbieter variieren die Möglichkeiten, kostenlose Gespräche innerhalb des EU-Aufenthaltslandes und in ein anderes EU-Land zu führen.

Kostenpflichtig bleiben Gespräche von Deutschland ins EU-Ausland. Beim Datenvolumen gibt es zudem noch eine weitere Unterscheidung. Telekom und Vodafone äußern sich dazu wie folgt: Das nationale Datenvolumen kann ohne Einschränkungen europaweit genutzt werden. Dagegen gibt Telefonica O2 eine explizite Formel vor, mit der sich das Datenvolumen für das EU-Ausland berechnen lässt:

   2 x ( in Euro / Faktor 7,7) = max. Volumen in GByte

Kann ich meinen Tarif gleich bedenkenfrei benutzen?

Die Verordnung der neuen EU-Regulierung gilt nun bereits seit einiger Zeit, dennoch funktioniert die Umstellung offenbar nur theoretisch ohne Komplikationen. Wir betrachten dabei die 3 großen Anbieter und stellen kleine Unterschiede in der tatsächlichen Umsetzung fest.:

  • Telekom unterscheidet in zwei Kategorien. Tarife, die nach dem 19. April 2016 aktiviert worden sind, enthalten die Option „All Inclusive“. Hier sind die Vorgaben der EU-Regulierung bereits umgesetzt – dies gilt auch in der Schweiz. Für alle Tarife, die vor dem 19. April 2016 aktiviert worden sind, tritt die Option „Weltweit“ in Kraft, die aber nicht bei jedem Kunden automatisch eingestellt ist und auch die Schweiz nicht mit inkludiert. Über die Hotline oder einen Telekom-Shop lässt sich die Funktion aber leicht einrichten und Kunden können ihre Flat kostenfrei nutzen.
  • Vodafone hat eine klare Struktur in der Umsetzung. Alle Tarife, die eine Flat beinhalten, sind von der Umstellung betroffen. Hier muss kein Kunde aktiv werden. Ab dem 15. Juni 2017 können Kunden ihr Nutzverhalten „Roam-like-at-home“ bedenkenlos vollziehen.
  • Telefónica o2 gehört zu den Anbietern, bei denen der Weg zum EU-Roaming noch mit einigen kleineren Hürden verbunden ist. Kunden, in deren Vertrag bereits ein Roaming-Paket enthalten ist, wurden nicht automatisch für das kostenlose Roaming freigeschaltet. Die Nutzer müssen selbst aktiv werden, wenn sie im Urlaub keine Zusatzgebühren aufgebrummt bekommen wollen. o2-Kunden können den Wechsel zum kostenlosen EU-Roaming vornehmen, indem sie eine SMS an den Anbieter schicken. Wenn anschließend auf den regulierten Tarif umgestellt wurde, erhält der Kunde eine Bestätigungs-SMS.

Fazit

Der Wegfall der Roaming-Gebühren seit dem 15. Juni 2017 bedeutet für die meisten Geschäftsreisenden ins EU-Ausland eine echte Vergünstigung ohne doppelten Boden. Allerdings bleibt abzuwarten, wie die Mobilfunkanbieter im weiteren Verlauf auf das regulierte EU-Roaming reagieren werden.

Dass manch einer die Grundpreise für seine Tarife erhöhen wird, wenn auch nicht sofort, halten wir für wahrscheinlich. In diesem Fall wird der Provider aber rechtzeitig informieren. Geschäftsreisende können nun entspannt auf das Firmennetzwerk zugreifen, oder auch verschiedene Arbeiten erledigen, ohne hohe Kosten erwarten zu dürfen. Allerdings gibt es nicht in jedem Tarif unbegrenzte Möglichkeiten. Wer seinen Roaming-Horizont zu stark eingeschränkt sieht, hat selbstverständlich die Möglichkeit, seinen Tarif oder gar den Mobilfunkanbieter zu wechseln.

Wenn Sie mehr über das Thema „Kosten und Sicherheit der Mobilität im Ausland“ wissen möchten, dann kontaktieren Sie unsere Spezialisten.

Sie erreichen uns telefonisch unter +49 89 20 604 15-61 oder per E-Mail anfrage@municall.de.

Raoul Erdem
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