Blog

Fluch oder Segen - das neue Telekommunikationsgesetz EECC ab 01.12.2021!

Geschrieben von Municall Team | 12.07.2021 10:11:56

Was ändert sich für wen? Welche Inhalte sind wichtig? Was heißt das für den B2B-Vertrieb? Ist der EU-Kodex auch eine Chance für unsere Partner?

Der European Electronic Communication Code (EECC) ist eine europäische Richtlinie, die elektronische Kommunikationsnetze und -dienste regelt. Für Deutschland wurde dieser EU-Kodex nun in nationales Recht überführt und veröffentlicht.

Ziel ist die Konnektivität, also eine deutlich verbesserte Anbindung für alle, überall und jederzeit. Ein besonderer Schwerpunkt der Umsetzung ist die spürbare Verbesserung des Verbraucherschutzes. Bei niedrigen Endnutzerpreisen sollen Datenschutz und Transparenz für den Kunden steigen.

Eigentlich sollte diese europäische Richtlinie schon zum Dezember 2020 in nationales Recht umgesetzt werden. Dies wird nun zum 01.12.2021 der Fall sein. Bitte beachten: einige Dinge sind noch nicht final; dieser Blogbeitrag bildet den Wissenstand zum Juli 2021 ab.

Aus unserer Sicht sind folgende 5 Fragen für die B2B-Vermarktung relevant und bedürfen einer näheren Betrachtung für unsere Vertriebspartner:

  1. Betrifft EECC überhaupt Geschäftskunden, da ja die Richtlinie insbesondere Verbraucher schützen soll?

Ja, unser Wissenstand ist, dass insbesondere alle Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter haben, den gleichen Regelungen wie Privatkunden unterworfen sind. Insbesondere Personengesellschaften und Privathafter werden also von den neuen Regelungen betroffen sein.

  1. Was besagt der Begriff „Best Tariff Advice“?

Dies wird hauptsächlich in den Aufgabenbereich der Netzbetreiber fallen, die verpflichtet sein werden 1x jährlich allen Kunden eine Information zum „Besten Tarif“ hinsichtlich Mobilfunk und Festnetz zu geben.

  1. Sind auch die Vertragslaufzeiten betroffen?

Ja, die Netzbetreiber müssen zumindest einen 12-Monatsvertrag anbieten. Längerfristige Verträge, die mehr als 12 Monate laufen, benötigen eine besondere Zustimmung des Kunden. Hier sind die Netzbetreiber gefordert neue Angebote zu schaffen. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter sollten nicht in diese Regelung fallen.

  1. Ändert sich etwas an den Kündigungsfristen?

Bisher liefen viele Post Paid-Verträge grundsätzlich 24 Monate mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten und automatischer Verlängerung um 1 Jahr. Künftig erhalten alle Neukunden eine Kündigungsfrist von nur 1 Monat und die 12-monatige Auto-VVL wird ebenfalls auf 1 Monat reduziert. Für Vertriebspartner bedeutet das eine aktivere und genauere Datenpflege und VVL-Verwaltung.

  1. Gibt es erhöhte Informationspflichten gegenüber dem Unternehmenskunden?

Zukünftig muss dem Kunden bereits vor dem finalen Vertragsabschluss eine vollständige Zusammenfassung aller Vertragsdetails wie Datenvolumen, Geschwindigkeit, Hardware und andere Paramenter zur Verfügung gestellt werden. Auch eine Vertragsverlängerung ist aktiv zu bestätigen. Diese Änderung hat einen enormen Impact auf die bisherigen Prozesse. Die Vertragsverlängerung kann dadurch z.B. nicht im Gespräch mit dem Kunden gefixt werden, d.h. sie ist wartend und abhängig von der Kundenbestätigung der Vertragszusammenfassung. Diese Anpassung muss zudem auf sämtlichen Kanälen und für die Prozesse „Neukunden“, „Vertragsverlängerung“ und „Vorzeitige Vertragsverlängerung“ umgesetzt werden.

In der Vermarktung wird spätestens dann ein agileres Vorgehen zwingend erforderlich, um ungekündigte Kunden dauerhaft zu binden.

Auch bei sogenannten Bundle-Produkten, die Hardware und Telekommunikations-Dienstleitung zu einem Paket verbinden, wird künftig mehr Transparenz gefordert. Kommt es bsw. zu einer Vertragsänderung der Hardware Komponente, so ist auch diese Änderung aktiv durch den Kunden zu bestätigen. (Quelle: https://www.liongate.de/telekommunikation-die-chancen-der-eecc-regulierung-nutzen-2/)

Was kommt also zusammengefasst auf uns zu?

  • Notwendigkeit eines noch besseren VVL-Managements
  • Informationspflichten zukünftig vor Vertragsabschluss statt danach, wie es heute der Fall ist
  • Anteil der „Sleeper” wird sinken, da proaktiv bessere Angebote gemacht werden müssen
  • Das Thema „Kündigung vergessen” wird es zukünftig nicht mehr geben
  • Es betrifft alle TK-Dienste, also nicht nur Mobilfunk, sondern auch Festnetz, Datenleitung, Cloud-PBX- Anlagen etc.
  • Aus jetztiger Sicht muss der VP zukünftig den Kunden aktiv unterschreiben lassen, dass er auf die Regelungen der EECC verzichtet, um längere Vertragslaufzeiten vermitteln zu können und die Abgrenzung der Kundengrösse zu vermeiden

Fazit:

Es sind noch nicht alle Fakten auf dem Tisch, wie das von den Netzbetreiber umgesetzt werden muss und wird. Wir werden zu gegebener Zeit ein Update zu diesem Blogbeitrag verfassen, wenn die Dinge noch klarer auf dem Tisch liegen.

Es bleibt also spannend!

 

Eva Siemek
Öffentlichkeitsarbeit

municall
new communication GmbH
Schatzbogen 62
81829 München


Änderungen und Irrtümer vorbehalten.